Gemeindeversammlung
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Vorwort
« in Gemeinden bis ..... Einwohner ist die Gemeindevertretung aufzulösen und durch die „Versammlung der Stimmberechtigten der Gemeinde“ (Gemeindeversammlung) zu ersetzen »
Was für ca. 90 % der Schweizer und für 100 % der Liechtensteiner Gemeinden recht ist, müsste für 80 % der Vorarlberger und mindestens 60 % der Österreichischen Gemeinden billig sein !
- « Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. »
Die Diskussion zur Direkten Demokratie ist überflüssig, wenn diese nicht zur Lehre und Praxis in den einzelnen Gemeinden führt.
Begriffsbestimmung
- Die Gemeindeversammlung wird aus den in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet.
- Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde.
- Die Gemeindeversammlung wählt die Mitglieder des Gemeinderates.
- Die Gemeindeversammlung übt die Aufsicht über Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung einschliesslich der Gemeindeanstalten aus.
Begutachtung
Verbindungen
- Tiroler Gemeindeordnung
- Liechtensteinisches Gemeindegesetz
- Aargauer Gemeindegesetz
- Gemeindeversammlung (Schweiz)
Sonstiges
Die von Hansjörg Hofer zitierte « Tiroler Gemeindeversammlung » ist nicht mit der Gemeindeversammlung als oberstes Organ der (Einwohner-)Gemeinde, beispielsweise nach Liechtensteinischem oder Schweizererischen Recht zu verwechseln.
Tirol
Der Bürgermeister hat wenigstens einmal jährlich in einer öffentlichen Gemeindeversammlung über die wichtigsten Angelegenheiten, die die Gemeinde seit der letzten Gemeindeversammlung betroffen haben, zu berichten und einen Ausblick auf die weiteren Vorhaben zu geben. Anschließend ist den Gemeindebewohnern Gelegenheit zur Abgabe einer Äußerung zu geben. Die Gemeindeversammlung kann auch für einzelne Teile der Gemeinde oder für einzelne Gruppen von Gemeindebewohnern, wie Jugendliche, Frauen, Senioren, Behinderte, Berufsgruppen und dergleichen, gesondert abgehalten werden.
Liechtenstein
Das oberste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung. Sie wird aus den stimmberechtigten in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürgerinnen und -bürgern, den niedergelassenen Bürgerinnen und Bürgern aus anderen liechtensteinischen Gemeinden sowie den in der Gemeinde wohnhaften Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern der Gemeinde gebildet. Wahl- und stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle, die auch das Wahl- und Stimmrecht in Landesangelegenheiten besitzen.
Schweiz allgemein
Die Gemeindeversammlung ist ein Organ in den meisten kleinen politischer Gemeinden der Schweiz, was für 90 % aller Gemeinden des Landes zutrifft. Sie findet typischerweise in einem grossen Saal statt. Sie ist die Legislative der Gemeinde; und nur für Wahlen, grössere finanzielle Engagements oder für Änderungen des Gemeindereglements wird die gesamte Bevölkerung zur Urnenabstimmung aufgerufen.